Rechtsanwältin
Dr. Ann-Christin Weißleder

Nach dem Abitur in Kiel habe ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster und im Anschluss daran das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Hamm im Landgerichtsbezirk Münster absolviert, welches ich im Jahr 2010 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen habe. Im Mai 2010 erfolgte meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ich wurde als Rechtsanwältin im Anstellungsverhältnis in interdisziplinären Wirtschaftssozietäten in Nordrhein-Westfalen und Hamburg tätig, insbesondere auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Rechtsanwältin
Dr. Ann-Christin Weißleder

Nach dem Abitur in Kiel habe ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster und im Anschluss daran das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Hamm im Landgerichtsbezirk Münster absolviert, welches ich im Jahr 2010 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen habe. Im Mai 2010 erfolgte meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ich wurde als Rechtsanwältin im Anstellungsverhältnis in interdisziplinären Wirtschaftssozietäten in Nordrhein-Westfalen und Hamburg tätig, insbesondere auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Über mich

Ich verfüge über mehrjährige Praxiserfahrung und konnte mein Interesse und meine Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts durch meine Promotion auf diesem Gebiet vertiefen. Im Jahr 2013 wurde mir der akademische Grad einer Doktorin verliehen. Zudem bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen ist, wer eine umfangreiche theoretische und praktische Ausbildung absolviert hat: Im Rahmen der theoretischen Ausbildung habe ich an 120 Unterrichtsstunden teilgenommen und drei Klausuren im Umfang von je 5 Stunden erfolgreich geschrieben. Die praktische Ausbildung verlangt, dass 100 gerichtliche und außergerichtliche Fälle selbständig und eigenverantwortlich bearbeitet werden.

Als Fachanwältin bin ich verpflichtet, jedes Jahr 15 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Auch in den anderen von mir angebotenen Rechtsgebieten bilde ich mich stetig weiter fort.

Nach Rückkehr in meine Heimatstadt Kiel gründete ich im Juni 2017 meine eigene Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten

Über mich

Ich verfüge über mehrjährige Praxiserfahrung und konnte mein Interesse und meine Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts durch meine Promotion auf diesem Gebiet vertiefen. Im Jahr 2013 wurde mir der akademische Grad einer Doktorin verliehen. Zudem bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen ist, wer eine umfangreiche theoretische und praktische Ausbildung absolviert hat: Im Rahmen der theoretischen Ausbildung habe ich an 120 Unterrichtsstunden teilgenommen und drei Klausuren im Umfang von je 5 Stunden erfolgreich geschrieben. Die praktische Ausbildung verlangt, dass 100 gerichtliche und außergerichtliche Fälle selbständig und eigenverantwortlich bearbeitet werden.

Als Fachanwältin bin ich verpflichtet, jedes Jahr 15 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Auch in den anderen von mir angebotenen Rechtsgebieten bilde ich mich stetig weiter fort.

Nach Rückkehr in meine Heimatstadt Kiel gründete ich im Juni 2017 meine eigene Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten

Mitgliedschaften

 
  • Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk Kiel e.V.
  • Deutscher Anwaltsverein e.V. – Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

Veröffentlichungen

  • Erhaltungs- und Notstandsarbeiten im Streik, Dissertation,
    Frankfurt a.M. 2013
  • TzBfG – Obacht bei Befristung von Arbeitsverträgen,
    Wirtschaft aktuell GES I/2014
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Auskunftsanspruch und Entschädigungsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers,
    Wirtschaft aktuell GES II/2014
Erreichbar:
Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
sowie nach individueller Absprache