Ich verfüge über mehrjährige Praxiserfahrung und konnte mein Interesse und meine Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts durch meine Promotion auf diesem Gebiet vertiefen. Im Jahr 2013 wurde mir der akademische Grad einer Doktorin verliehen. Zudem bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen ist, wer eine umfangreiche theoretische und praktische Ausbildung absolviert hat: Im Rahmen der theoretischen Ausbildung habe ich an 120 Unterrichtsstunden teilgenommen und drei Klausuren im Umfang von je 5 Stunden erfolgreich geschrieben. Die praktische Ausbildung verlangt, dass 100 gerichtliche und außergerichtliche Fälle selbständig und eigenverantwortlich bearbeitet werden.
Als Fachanwältin bin ich verpflichtet, jedes Jahr 15 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Auch in den anderen von mir angebotenen Rechtsgebieten bilde ich mich stetig weiter fort.
Nach Rückkehr in meine Heimatstadt Kiel gründete ich im Juni 2017 meine eigene Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten